Nein. Nicht versichert sind Diagnostik, Behandlungen und Operationen, die bei Antragstellung bereits:
- bekannt waren,
- begonnen hatten,
- tierärztlich angeraten worden waren oder
- erkennbar erforderlich waren.
Der Ausschluss kann auch gelten, wenn noch keine Diagnose gestellt wurde, aber bereits erkennbare Beschwerden bestanden. Dazu zählen beispielsweise auffälliges Hinken, Schwierigkeiten beim Aufstehen, wiederholtes Erbrechen oder Appetitlosigkeit. Stellt sich später heraus, dass diese Symptome zu einer bereits vorhandenen Erkrankung gehörten, werden die damit verbundenen Kosten grundsätzlich nicht übernommen.
Beispiel: Hinkt ein Hund schon vor Antragstellung und wird nach Vertragsbeginn ein Kreuzbandriss diagnostiziert, besteht für die damit verbundene Untersuchung und Behandlung grundsätzlich kein Versicherungsschutz – auch wenn die genaue Diagnose vorher noch nicht bekannt war.
Das bedeutet aber nicht automatisch, dass das Tier überhaupt nicht versichert werden kann. Später neu auftretende, davon unabhängige Erkrankungen oder Unfälle können nach Maßgabe des Tarifs und der Wartezeiten versichert sein. Gesundheitsfragen im Antrag sollten deshalb vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden.